Zwischen den Begriffen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ ist „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ deutlich schwieriger zu lernen und zu verstehen... [mehr]
Das Vergessen des Führerscheins und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten: **1. Führerschein vergessen:** Wenn du beim Fahren lediglich deinen Führerschein nicht dabei hast, aber eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, begehst du **keine Straftat**, sondern eine Ordnungswidrigkeit (§ 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV). Das wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. **2. Fahren ohne Fahrerlaubnis:** Wenn du **keine gültige Fahrerlaubnis** besitzt (z.B. nie gemacht, entzogen, gesperrt), begehst du eine **Straftat** nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. **Fazit:** - Führerschein vergessen = Ordnungswidrigkeit - Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat Weitere Infos: - [§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html) - [§ 4 FeV – Mitführen und Aushändigung von Führerschein](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html)
Zwischen den Begriffen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ ist „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ deutlich schwieriger zu lernen und zu verstehen... [mehr]
Wenn du nach einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erneut mit 2 Promille am Steuer erwischt wirst, sind die Chancen, den Führerschein wiederzuerlangen, sehr schlecht. Hi... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. In Deutschland gilt: Sobald du einen neuen Führerschein beantragt hast und der alte entwertet wurde (z. B. durch Lochung oder Abschneiden einer Ecke), ist der entwert... [mehr]
Nein, mit einem entwerteten Führerschein darfst du grundsätzlich nicht mehr fahren – weder in Deutschland noch im Ausland. Ein entwerteter Führerschein ist offiziell nicht mehr g&... [mehr]