Wann ist es eine Straftat: Führerschein vergessen oder ohne Fahrerlaubnis fahren?

Antwort vom

Das Vergessen des Führerscheins und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten: **1. Führerschein vergessen:** Wenn du beim Fahren lediglich deinen Führerschein nicht dabei hast, aber eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, begehst du **keine Straftat**, sondern eine Ordnungswidrigkeit (§ 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV). Das wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. **2. Fahren ohne Fahrerlaubnis:** Wenn du **keine gültige Fahrerlaubnis** besitzt (z.B. nie gemacht, entzogen, gesperrt), begehst du eine **Straftat** nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. **Fazit:** - Führerschein vergessen = Ordnungswidrigkeit - Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat Weitere Infos: - [§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html) - [§ 4 FeV – Mitführen und Aushändigung von Führerschein](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html)

Verwandte Fragen

Welche Folgen hat eine neue Straftat während der Bewährungsstrafe?

Eine neue Straftat in der Bewährungszeit kann dazu führen, dass die alte Freiheitsstrafe doch vollstreckt wird – aber der Widerruf ist nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Geric...

Verbrechen vs. Straftat?

„Verbrechen“ und „Straftat“ sind nicht dasselbe: Jede Straftat ist strafbar, aber nicht jede Straftat ist ein Verbrechen. Im deutschen Strafrecht ist Straftat der Oberbegriff...