Nein, das ist nicht korrekt. In Deutschland gilt: Sobald du einen neuen Führerschein beantragt hast und der alte entwertet wurde (z. B. durch Lochung oder Abschneiden einer Ecke), ist der entwert... [mehr]
Wenn du nach einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erneut mit 2 Promille am Steuer erwischt wirst, sind die Chancen, den Führerschein wiederzuerlangen, sehr schlecht. Hier die wichtigsten Punkte dazu: 1. **Wiederholungsfall**: Du giltst als Wiederholungstäter. Die Behörden werten das als massives Zeichen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. 2. **Strafrechtliche Folgen**: Bei 2 Promille handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB), die in der Regel mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe sowie einer Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate, oft länger) geahndet wird. 3. **MPU-Pflicht**: Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine erneute MPU zwingend erforderlich. Die Anforderungen an die Begutachtung steigen deutlich, da du bereits einmal aufgefallen bist und trotz bestandener MPU rückfällig geworden bist. 4. **Begutachtungskriterien**: Die MPU-Stellen erwarten in solchen Fällen meist eine längere Abstinenzzeit (meist 1 Jahr, manchmal sogar 2 Jahre) und den Nachweis einer tiefgreifenden Verhaltensänderung, oft durch eine anerkannte Suchttherapie oder intensive verkehrspsychologische Beratung. 5. **Praktische Chancen**: Ohne nachweislich erfolgreiche Therapie und belegte Abstinenz sind die Chancen auf eine positive MPU und damit auf die Wiedererteilung des Führerscheins äußerst gering. **Fazit:** Nach einer erneuten Trunkenheitsfahrt mit 2 Promille nach bereits bestandener MPU ist es extrem schwierig, den Führerschein wiederzubekommen. Es ist mit einer langen Sperrfrist, hohen Anforderungen an die MPU und einer sehr kritischen Prüfung der Fahreignung zu rechnen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Verkehr](https://www.bmvi.de/) oder bei [DEKRA MPU](https://www.dekra.de/de/mpu/).
Nein, das ist nicht korrekt. In Deutschland gilt: Sobald du einen neuen Führerschein beantragt hast und der alte entwertet wurde (z. B. durch Lochung oder Abschneiden einer Ecke), ist der entwert... [mehr]
Nein, mit einem entwerteten Führerschein darfst du grundsätzlich nicht mehr fahren – weder in Deutschland noch im Ausland. Ein entwerteter Führerschein ist offiziell nicht mehr g&... [mehr]
Die Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sind in der Regel **nicht erstattungsfähig**. Sie müssen von der betroffenen Person selbst getragen werden. Weder die g... [mehr]