Nein, pauschal wegen „zu teuer“ darf sie das nicht. Bei polizeilichen Vernehmungen muss das Ergebnis der Ermittlungsmaßnahme jedenfalls aktenkundig gemacht werden; für Beschuldi...
Sind die Kosten für eine MPU erstattungsfähig?
Antwort vomDie Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sind in der Regel **nicht erstattungsfähig**. Sie müssen von der betroffenen Person selbst getragen werden. Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung übernehmen diese Kosten, da es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt, die im Zusammenhang mit der Fahreignung steht und nicht um eine medizinisch notwendige Untersuchung. Auch im Rahmen von Gerichtsverfahren oder bei einer Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Kosten in der Regel nicht erstattet. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, etwa wenn ein Gericht ausdrücklich eine Kostenerstattung anordnet, was jedoch äußerst selten ist. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)](https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/MPU/mpu_node.html).
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