Die "Ehre" stellt im deutschen Recht ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht dar. Sie ist ein immaterielles Rechtsgut, das den sozialen Geltungswert und die persönliche Wertschätzung eines Menschen schützt. Die Ehre wird insbesondere durch die §§ 185 ff. StGB (Strafgesetzbuch) im Rahmen der Beleidigungsdelikte geschützt. Auch im Zivilrecht ist die Ehre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt.