Was regelt §280 BGB?

Antwort vom

§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 verlangen. (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 281, 282 und 283 verlangen. Den vollständigen Gesetzestext findest du auch auf der Seite des [Gesetzesportals des Bundesministeriums der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html).

Verwandte Fragen

Warum einen nichtigen Vertrag widerrufen?

Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...

Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit?

„Nichtigkeit“ ist der stärkere Fall: Ein Rechtsgeschäft gilt von Anfang an als rechtlich nicht existent. „Unwirksamkeit“ ist der Oberbegriff und umfasst auch Fäl...

Wie kündige ich Win Rizer?

Wenn du für „Win Rizer“ zahlst, solltest du die Kündigung nicht nur in der App oder per Deinstallation versuchen, sondern die Abbuchung direkt an der Zahlungsquelle stoppen und d...

Was ist Zivilrecht einfach erklärt?

Zivilrecht regelt Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Einfach gesagt: Es geht darum, wer welche Rechte und Pflichten gegenüber anderen hat. Beispiele: Kaufverträge Mie...