In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Die Verjährung einer Zwangsvollstreckung richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsfristen im deutschen Recht. Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Vollstreckung in der Regel nach 30 Jahren, wenn es sich um einen Titel handelt, der durch ein Gerichtsurteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen Vergleich erlangt wurde. Allerdings kann die Verjährung auch durch verschiedene Umstände unterbrochen werden, beispielsweise durch die Einleitung der Zwangsvollstreckung selbst oder durch die Anerkennung der Schuld durch den Schuldner. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um die Verjährungsfrist korrekt zu bestimmen.
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]