Frage zu Glaeubiger

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Fragen und Antworten zum Thema Glaeubiger

Was kann ein Gläubiger tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Anordnungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO eingetragen ist?

§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Schuldnerverzeichnis bedeutet: Gegen den Schuldner liegt eine Eintragungsanordnung vor, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat (typisch: Termin unentsch...