Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Der Geschäftsführer sollte Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, das heißt, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dies kann auch der Fall sein, wenn eine Überschuldung vorliegt, also die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. In Deutschland ist der Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu klären.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...