Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Die Verjährung nach den §§ 194 und 214 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. - **§ 194 BGB** definiert den Begriff der Verjährung und die verjährbaren Ansprüche. Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Die Verjährung führt dazu, dass der Schuldner die Leistung verweigern kann. - **§ 214 BGB** beschreibt die Wirkung der Verjährung. Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. Das bedeutet, dass der Gläubiger den Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann, obwohl der Anspruch an sich weiterhin besteht. Der Schuldner kann jedoch freiwillig leisten, und diese Leistung kann nicht zurückgefordert werden. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den entsprechenden Paragraphen: [§ 194 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__194.html) und [§ 214 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__214.html).
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Tritt mehr als zwei Jahre nach einer unter Vorbehalt erklärten Abnahme ein Mangel auf, kommt es auf mehrere rechtliche Aspekte an, insbesondere auf das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Notarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoc... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]