In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
Ja, es ist möglich, bei Zulassen einer Nachbesserung die Streitwertverzinsung (§ 291 BGB) zu erlangen, wenn die Klage zur Durchsetzung des Anspruchs notwendig war. Entscheidend ist, dass der Schuldner sich erst infolge der Klage zur Nachbesserung bereit erklärt hat und die Klage somit zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich war. In diesem Fall tritt die Rechtshängigkeit mit Klageerhebung ein, und ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger Verzinsung des Streitwerts verlangen, auch wenn der Schuldner nach Rechtshängigkeit die Nachbesserung anbietet oder vornimmt. Wichtig ist, dass die Klage nicht von Anfang an unbegründet oder mutwillig war, sondern tatsächlich zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich war. Die Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 234/15) bestätigt, dass der Anspruch auf Prozesszinsen auch dann besteht, wenn der Schuldner erst nach Klageerhebung leistet. Weitere Informationen findest du z.B. hier: - [§ 291 BGB – Prozesszinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__291.html) - [BGH, Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 234/15](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.01.2017&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20234/15) Zusammengefasst: Ja, wenn die Klage zur Anspruchsdurchsetzung notwendig war, kannst du auch bei nachträglicher Nachbesserung Prozesszinsen verlangen.
In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]
Ja, eine Klage kann aufgrund eines Klageabweisungsantrags abgewiesen werden. Ein Klageabweisungsantrag ist ein Antrag der beklagten Partei im Zivilprozess, mit dem sie beantragt, die Klage als unbegr&... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine Klage nach § 839a BGB („Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“) richtet sich gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fah... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]