Ein unbegründeter Widerspruch gegen eine Nachbesserungsfrist ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit und dem Ablauf der gesetzten Frist. Die Frist bleibt bestehen, sofern sie ang... [mehr]
Ja, es ist möglich, bei Zulassen einer Nachbesserung die Streitwertverzinsung (§ 291 BGB) zu erlangen, wenn die Klage zur Durchsetzung des Anspruchs notwendig war. Entscheidend ist, dass der Schuldner sich erst infolge der Klage zur Nachbesserung bereit erklärt hat und die Klage somit zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich war. In diesem Fall tritt die Rechtshängigkeit mit Klageerhebung ein, und ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger Verzinsung des Streitwerts verlangen, auch wenn der Schuldner nach Rechtshängigkeit die Nachbesserung anbietet oder vornimmt. Wichtig ist, dass die Klage nicht von Anfang an unbegründet oder mutwillig war, sondern tatsächlich zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich war. Die Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 234/15) bestätigt, dass der Anspruch auf Prozesszinsen auch dann besteht, wenn der Schuldner erst nach Klageerhebung leistet. Weitere Informationen findest du z.B. hier: - [§ 291 BGB – Prozesszinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__291.html) - [BGH, Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 234/15](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.01.2017&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20234/15) Zusammengefasst: Ja, wenn die Klage zur Anspruchsdurchsetzung notwendig war, kannst du auch bei nachträglicher Nachbesserung Prozesszinsen verlangen.
Ein unbegründeter Widerspruch gegen eine Nachbesserungsfrist ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit und dem Ablauf der gesetzten Frist. Die Frist bleibt bestehen, sofern sie ang... [mehr]
Ein Verkäufer kann einer vom Käufer gesetzten Nachbesserungsfrist grundsätzlich widersprechen, wenn die Frist unangemessen kurz ist (§ 323 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB). Die A... [mehr]
Ja, das Verhalten eines Gewerknehmers, der eine gesetzlich geschuldete Nachbesserung verweigert und stattdessen lediglich eine Garantieverlängerung anbietet, kann unter bestimmten Umständen... [mehr]
Wenn mehrere Personen einer Klage beitreten (z. B. als Streitgenossen oder im Rahmen einer Sammelklage), gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie einzelne Beteiligte wieder ausgeschlossen werden k... [mehr]
Das gezielte Beitreten zu einer Klage mit dem alleinigen Ziel, den Gegner finanziell zu ruinieren, ist rechtlich und ethisch problematisch. In Deutschland und vielen anderen Rechtssystemen gilt das so... [mehr]