„Unter strafrechtlicher Aufsicht“ ist kein üblicher fester Rechtsbegriff. Meist ist damit gemeint, dass jemand wegen einer Straftat unter Kontrolle von Justiz oder Behörden steht...
Strafe für Urkundenfälschung
Antwort vomDie Strafe für Urkundenfälschung in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 267 geregelt. Wer eine Urkunde fälscht, um sie im Rechtsverkehr zu gebrauchen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.