Strafe für Urkundenfälschung

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Die Strafe für Urkundenfälschung in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 267 geregelt. Wer eine Urkunde fälscht, um sie im Rechtsverkehr zu gebrauchen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.

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