Ist es in Deutschland gesetzlich verboten, nachts zum Schutz nachtaktiver Wildtiere in den Wald zu gehen?
Antwort vomIn Deutschland gibt es kein generelles, bundesweit gültiges Gesetz, das es verbietet, nachts in den Wald zu gehen, um den Schutz nachtaktiver Wildtiere zu gewährleisten. Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich durch das Bundeswaldgesetz (§ 14 BWaldG) geregelt: > **§ 14 Betreten des Waldes** > (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist jedermann gestattet. [...] Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Tag und Nacht. Allerdings können die Bundesländer eigene Regelungen treffen, und es gibt Ausnahmen, etwa zum Schutz bestimmter Gebiete oder während besonderer Zeiten (z. B. während der Brut- und Setzzeit oder in Naturschutzgebieten). In Naturschutzgebieten oder bestimmten Schutzwäldern können durch Verordnungen der Länder oder Kommunen Betretungsverbote – auch nachts – ausgesprochen werden. Diese sind dann aber lokal geregelt und nicht bundesweit einheitlich. Solche Verbote dienen oft dem Schutz von Tieren und Pflanzen, sind aber immer durch entsprechende Schilder oder Verordnungen kenntlich gemacht. Zusammengefasst: Ein generelles, bundesweites Nacht-Betretungsverbot des Waldes zum Schutz nachtaktiver Wildtiere existiert nicht. Es können aber lokale oder regionale Einschränkungen bestehen, die sich aus Landesgesetzen, Naturschutzverordnungen oder kommunalen Regelungen ergeben. Weitere Informationen: - [Bundeswaldgesetz (BWaldG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html) - [Informationen zum Betretungsrecht der Länder (BMEL)](https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/betretungsrecht-wald.html)