Ja, es ist grundsätzlich möglich, Schadensersatz zu verlangen, wenn eine Zwangsvollstreckung aufgrund einer falschen Honorarberechnung veranlasst wurde. Voraussetzung dafür ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die falsche Berechnung schuldhaft erfolgte und ein Schaden entstanden ist. Es empfiehlt, in einem solchen Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten und das genaue Vorgehen zu klären. Ein Anwalt kann dabei helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Ansprüche durchzusetzen.