Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme (§ 90 ABGB):** Ehepartner sind verpflichtet, einander beizustehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. 2. **Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (§ 90 ABGB):** Die Ehegatten müssen gemeinsam wohnen und den Haushalt führen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 3. **Unterhaltspflicht (§ 94 ABGB):** Beide Ehepartner sind verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Wer den Haushalt führt, leistet damit ebenfalls einen Beitrag. 4. **Treuepflicht:** Die Ehe begründet eine Pflicht zur ehelichen Treue. 5. **Vertretungsbefugnis (§ 96 ABGB):** Jeder Ehegatte kann den anderen in Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten. 6. **Vermögensrechtliche Bindungen:** In Österreich gilt grundsätzlich die Gütertrennung, das heißt, das Vermögen der Ehepartner bleibt getrennt, außer es wird etwas anderes vereinbart (z.B. durch Ehevertrag). 7. **Erbrechtliche Folgen:** Ehepartner sind gesetzliche Erben und haben Anspruch auf einen Pflichtteil. 8. **Namensrecht (§ 93 ABGB):** Die Ehepartner können einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ihre bisherigen Namen behalten. Diese rechtlichen Verbindlichkeiten treten automatisch mit der Eheschließung in Kraft und können nur in bestimmten Grenzen durch Eheverträge oder individuelle Vereinbarungen abgeändert werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Weitere Informationen bietet das österreichische Justizministerium: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/ehe/Seite.320100.html
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Ehe mit einer deutschen Person zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen: - Du musst seit mindestens **zwei Jahren mit der deutschen Person verheirate... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]