Welche rechtlichen Verbindlichkeiten gelten bei Eheschließung in Österreich?

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In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme (§ 90 ABGB):** Ehepartner sind verpflichtet, einander beizustehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. 2. **Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (§ 90 ABGB):** Die Ehegatten müssen gemeinsam wohnen und den Haushalt führen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 3. **Unterhaltspflicht (§ 94 ABGB):** Beide Ehepartner sind verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Wer den Haushalt führt, leistet damit ebenfalls einen Beitrag. 4. **Treuepflicht:** Die Ehe begründet eine Pflicht zur ehelichen Treue. 5. **Vertretungsbefugnis (§ 96 ABGB):** Jeder Ehegatte kann den anderen in Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten. 6. **Vermögensrechtliche Bindungen:** In Österreich gilt grundsätzlich die Gütertrennung, das heißt, das Vermögen der Ehepartner bleibt getrennt, außer es wird etwas anderes vereinbart (z.B. durch Ehevertrag). 7. **Erbrechtliche Folgen:** Ehepartner sind gesetzliche Erben und haben Anspruch auf einen Pflichtteil. 8. **Namensrecht (§ 93 ABGB):** Die Ehepartner können einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ihre bisherigen Namen behalten. Diese rechtlichen Verbindlichkeiten treten automatisch mit der Eheschließung in Kraft und können nur in bestimmten Grenzen durch Eheverträge oder individuelle Vereinbarungen abgeändert werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Weitere Informationen bietet das österreichische Justizministerium: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/ehe/Seite.320100.html