Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt und hängt mit der Kirchenbeitragsregelung zusammen: Viele anerkannte Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische und evangelische Kirche, finanzieren sich über den Kirchenbeitrag, der auf Basis der Meldedaten erhoben wird. **Rechtliche Situation:** Laut § 2 Abs. 2 Meldegesetz 1991 ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses ausdrücklich freiwillig. Es ist also **nicht illegal**, dass das Feld auf dem Meldezettel existiert – es darf aber niemand gezwungen werden, diese Angabe zu machen. Die Angabe dient ausschließlich dazu, den Kirchen und Religionsgemeinschaften die Möglichkeit zu geben, ihre Mitglieder zu erfassen und den Kirchenbeitrag einzuheben. **Datenschutz:** Die Weitergabe dieser Daten an Religionsgemeinschaften ist im Datenschutzgesetz geregelt und darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. **Fazit:** Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis auf dem Meldezettel ist nicht illegal, sondern freiwillig. Wer das Feld nicht ausfüllen möchte, kann es einfach leer lassen. Weitere Informationen dazu findest du auf der offiziellen Seite des [Bundesministeriums für Inneres](https://www.bmi.gv.at/411/Melderecht/start.aspx).
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