Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Das Prüfungsschema für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein systematischer Ansatz zur Analyse von rechtlichen Problemen. Es wird häufig in der juristischen Ausbildung verwendet, um die Struktur von Ansprüchen zu verstehen. Hier ist ein allgemeines Prüfungsschema für einen typischen Anspruch aus dem BGB, beispielsweise einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 BGB: 1. **Anspruchsgrundlage**: Zunächst muss die Anspruchsgrundlage identifiziert werden. Bei einem Schadensersatzanspruch könnte dies § 823 BGB sein. 2. **Rechtsgutverletzung**: Es muss geprüft werden, ob ein geschütztes Rechtsgut (z.B. Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum) verletzt wurde. 3. **Handlung**: Es ist zu klären, ob der Schädiger eine Handlung vorgenommen hat, die die Rechtsgutverletzung verursacht hat. 4. **Kausalität**: Es muss festgestellt werden, ob zwischen der Handlung und der Rechtsgutverletzung ein ursächlicher Zusammenhang besteht. 5. **Rechtswidrigkeit**: Die Handlung muss rechtswidrig sein, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. 6. **Verschulden**: Es ist zu prüfen, ob der Schädiger schuldhaft gehandelt hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). 7. **Schaden**: Schließlich muss ein Schaden beim Geschädigten entstanden sein. 8. **Adäquater Kausalzusammenhang**: Es muss geprüft werden, ob der Schaden adäquat durch die Handlung des Schädigers verursacht wurde. Dieses Schema kann je nach Anspruchsgrundlage variieren, aber die grundlegenden Schritte bleiben ähnlich.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]