Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
§ 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland befasst sich mit der Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Rechtsgeschäfts erbracht wurden. Der Paragraph lautet: "§ 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten (1) War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstieß, so kann der Leistende Rückforderung verlangen. (2) Das Recht zur Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt." Das bedeutet, dass wenn jemand eine Leistung erbracht hat, deren Zweck gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, diese Person die Leistung zurückfordern kann. Allerdings ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn auch der Leistende selbst gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen hat.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]