§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland befasst sich mit der Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Rechtsgeschäfts erbracht wurden. Der Paragraph lautet: "§ 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten (1) War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstieß, so kann der Leistende Rückforderung verlangen. (2) Das Recht zur Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt." Das bedeutet, dass wenn jemand eine Leistung erbracht hat, deren Zweck gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, diese Person die Leistung zurückfordern kann. Allerdings ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn auch der Leistende selbst gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen hat.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]