Was besagt § 817 BGB?

Antwort vom

§ 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland befasst sich mit der Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Rechtsgeschäfts erbracht wurden. Der Paragraph lautet: "§ 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten (1) War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstieß, so kann der Leistende Rückforderung verlangen. (2) Das Recht zur Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt." Das bedeutet, dass wenn jemand eine Leistung erbracht hat, deren Zweck gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, diese Person die Leistung zurückfordern kann. Allerdings ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn auch der Leistende selbst gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen hat.

Verwandte Fragen

Was bedeutet Schlechtleistung?

Schlechtleistung bedeutet: Eine geschuldete Leistung wird zwar erbracht, aber nicht so, wie sie vertraglich geschuldet war. Kurzdefinition Im deutschen Zivilrecht liegt Schlechtleistung vor, wenn der...

Welche Formen der Schlechtleistung gibt es?

Formen von Schlechtleistung sind vor allem: 1. Nichtleistung Die geschuldete Leistung wird gar nicht erbracht. 2. Verspätete Leistung Die Leistung wird zu spät erbracht. 3. Mangelhaft...

Was sind Schlechtleistungen?

Schlechtleistungen sind Leistungen, die zwar erbracht werden, aber mangelhaft, fehlerhaft oder nicht wie vereinbart sind. Beispiele: Handwerker arbeitet unsauber oder unvollständig Gelieferte Wa...

Lieferungsverzug nach § 286 und § 276 BGB erklärt

Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...

Welche Formen der Kündigung gibt es?

Es gibt vor allem diese Formen der Kündigung: 1. Ordentliche Kündigung Fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. 2. Auß...