Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Die Kosten einer Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner. Diese Kosten werden zu den bestehenden Schulden hinzugerechnet und erhöhen somit den Gesamtbetrag, den der Schuldner zu begleichen hat. Der Gläubiger muss jedoch zunächst die Kosten vorstrecken, kann diese aber im Rahmen der Zwangsvollstreung vom Schuldner zurückfordern.
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]