Wer trägt die Kosten einer Zwangsvollstreckung?

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Die Kosten einer Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner. Diese Kosten werden zu den bestehenden Schulden hinzugerechnet und erhöhen somit den Gesamtbetrag, den der Schuldner zu begleichen hat. Der Gläubiger muss jedoch zunächst die Kosten vorstrecken, kann diese aber im Rahmen der Zwangsvollstreung vom Schuldner zurückfordern.