In der Regel kann eine Klage, die noch nicht zugestellt wurde, nicht für erledigt erklärt werden. Die Erledigung einer Klage setzt normalerweise, dass das Verfahren bereits eingeleitet und die Klage dem Beklagten zugestellt wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel, wenn die Parteien eine Einigung erzielen oder wenn der Kläger die Klage zurücknimmt, bevor sie zugestellt wurde. In solchen Fällen kann das Gericht die Klage als erledigt betrachten. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und Möglichkeiten zu klären.