Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH während der Insolvenz ein Fahrzeug aneignet und es nicht der Insolvenzmasse überlässt, kann dies als Insolvenzverschleppung oder Unterschlagung gewertet werden. Solche Handlungen sind strafbar und können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und zu verwerten. Wenn der Geschäftsführer Vermögenswerte der GmbH, die zur Insolvenzmasse gehören, entzieht, kann der Insolvenzverwalter rechtliche Schritte einleiten, um das Fahrzeug zurückzufordern und den Geschäftsführer zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen, um die genauen Schritte und möglichen Konsequenzen zu klären.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...