Was ist der Geltungsbereich von §195 BGB?

Antwort

Der § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland. Der Geltungsbereich dieser Vorschrift umfasst alle Ansprüche, für die keine speziellere Verjährungsfrist im BGB oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ein Beispiel für Ansprüche, die unter den Geltungsbereich des § 195 BGB fallen, sind allgemeine vertragliche Zahlungsansprüche, sofern keine andere spezielle Verjährungsregelung greift.

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