In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Der § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland. Der Geltungsbereich dieser Vorschrift umfasst alle Ansprüche, für die keine speziellere Verjährungsfrist im BGB oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ein Beispiel für Ansprüche, die unter den Geltungsbereich des § 195 BGB fallen, sind allgemeine vertragliche Zahlungsansprüche, sofern keine andere spezielle Verjährungsregelung greift.
In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]