Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) selbst sind keine spezifischen Fristen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen festgelegt. Die Verjährungsfristen für solche Ansprüche richten sich nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In bestimmten Fällen können auch längere Verjährungsfristen gelten, beispielsweise bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Hier beträgt die absolute Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 2 BGB 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Handlung, des Ereignisses oder des sonstigen den Schaden auslösenden Umstands. Für detaillierte Informationen und spezifische Fälle ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]