Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1. Deliktische Ansprüche (§§ 823 ff. BGB):** Wenn durch den Cyberangriff z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Eigentum oder andere absolute Rechte verletzt wurden, können Betroffene Schadensersatz nach § 823 BGB verlangen. Voraussetzung ist ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Schädigers. **2. Vertragliche Ansprüche:** Wurde der Schaden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses verursacht (z.B. durch mangelhafte IT-Sicherheitsleistungen eines Dienstleisters), kommen Ansprüche aus Vertrag, insbesondere aus §§ 280 ff. BGB, in Betracht. **3. Ansprüche nach der DSGVO:** Bei Datenschutzverletzungen durch einen Cyberangriff können Betroffene nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen, wenn personenbezogene Daten betroffen sind und der Verantwortliche gegen die DSGVO verstoßen hat. Mehr dazu: [Art. 82 DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/) **4. Produkthaftung:** Wenn der Schaden durch fehlerhafte Hard- oder Software entstanden ist, kann unter Umständen das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) greifen. **5. Strafrechtliche Anzeige:** Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können Betroffene auch Strafanzeige erstatten (z.B. wegen Datenveränderung, § 303a StGB, oder Computersabotage, § 303b StGB). Dies führt zwar nicht direkt zu Schadensersatz, kann aber die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche unterstützen. **6. Versicherungsansprüche:** Sofern eine Cyberversicherung besteht, können Ansprüche auch gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. **Vorgehen:** Betroffene sollten den Schaden dokumentieren, Beweise sichern und ggf. anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Erfolgsaussichten und die richtige Anspruchsgrundlage zu prüfen. Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten nach einem Cyberangriff bietet z.B. die [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/cyberangriff-was-tun-71589).
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