Haftet eine private Verkäuferin für Schäden durch falsche Verpackung?

Antwort

Ob eine private Verkäuferin für einen Transportschaden haftet, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt beim Privatverkauf (z. B. über eBay Kleinanzeigen, Flohmarkt etc.): - **Gewährleistungsausschluss:** Private Verkäufer schließen meist die Gewährleistung aus („Keine Rücknahme keine Garantie“). Das betrifft aber nur Mängel, die schon vor dem Versand bestanden. - **Gefahrübergang:** Sobald die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko normalerweise auf den Käufer über (§ 447 BGB). Das heißt: Geht die Ware beim Versand verloren oder wird beschädigt, haftet der Verkäufer in der Regel nicht. **Ausnahme:** Wenn die Verkäuferin die Ware grob fahrlässig oder unsachgemäß verpackt hat und dadurch der Schaden entstanden ist, kann sie dennoch haftbar gemacht werden. Sie muss die Ware so verpacken, dass sie den üblichen Transportbelastungen standhält. Beispiel: Ein zerbrechlicher Gegenstand wird nur in Zeitungspapier gewickelt und kommt kaputt an – hier kann die Verkäuferin haftbar sein. **Fazit:** Hat die private Verkäuferin nachweislich falsch oder unzureichend verpackt und ist deshalb die Ware kaputt gegangen, kann sie für den Schaden haften. Andernfalls trägt der Käufer das Versandrisiko. Weitere Infos findest du z. B. bei [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/privatverkauf-im-internet-das-muessen-sie-wissen-13213).

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