Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ob eine private Verkäuferin für einen Transportschaden haftet, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt beim Privatverkauf (z. B. über eBay Kleinanzeigen, Flohmarkt etc.): - **Gewährleistungsausschluss:** Private Verkäufer schließen meist die Gewährleistung aus („Keine Rücknahme keine Garantie“). Das betrifft aber nur Mängel, die schon vor dem Versand bestanden. - **Gefahrübergang:** Sobald die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko normalerweise auf den Käufer über (§ 447 BGB). Das heißt: Geht die Ware beim Versand verloren oder wird beschädigt, haftet der Verkäufer in der Regel nicht. **Ausnahme:** Wenn die Verkäuferin die Ware grob fahrlässig oder unsachgemäß verpackt hat und dadurch der Schaden entstanden ist, kann sie dennoch haftbar gemacht werden. Sie muss die Ware so verpacken, dass sie den üblichen Transportbelastungen standhält. Beispiel: Ein zerbrechlicher Gegenstand wird nur in Zeitungspapier gewickelt und kommt kaputt an – hier kann die Verkäuferin haftbar sein. **Fazit:** Hat die private Verkäuferin nachweislich falsch oder unzureichend verpackt und ist deshalb die Ware kaputt gegangen, kann sie für den Schaden haften. Andernfalls trägt der Käufer das Versandrisiko. Weitere Infos findest du z. B. bei [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/privatverkauf-im-internet-das-muessen-sie-wissen-13213).
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]