Wer haftet, wenn die Putzfrau eines Pflegedienstes bei mir gestohlen hat?

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Wenn eine Putzkraft, die von einem Pflegedienst beauftragt wurde, bei dir stiehlt, ist die Haftungsfrage von mehreren Faktoren abhängig: 1. **Anstellungsverhältnis:** - **Direkt beim Pflegedienst angestellt:** Ist die Putzkraft Angestellte des Pflegedienstes, haftet grundsätzlich die Person selbst für die Straftat (Diebstahl). Allerdings kann unter bestimmten Umständen auch der Pflegedienst haften, etwa wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat (z.B. keine ausreichende Überprüfung des Personals). - **Externe Firma:** Hat der Pflegedienst eine externe Reinigungsfirma beauftragt, kann auch diese Firma in die Haftung genommen werden. 2. **Haftung des Pflegedienstes:** - Im Zivilrecht kann der Pflegedienst unter Umständen für Schäden haften, die durch seine Mitarbeiter verursacht wurden (§ 278 BGB – Erfüllungsgehilfe). Voraussetzung ist, dass die Putzkraft im Rahmen ihrer Tätigkeit gehandelt hat. - Bei vorsätzlichen Straftaten wie Diebstahl ist die Haftung des Arbeitgebers jedoch eingeschränkt. In der Regel haftet der Täter selbst, es sei denn, dem Pflegedienst kann eine Mitschuld (z.B. grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Personals) nachgewiesen werden. 3. **Versicherung:** - Manche Pflegedienste oder Reinigungsfirmen haben eine Haftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Das sollte im Einzelfall geprüft werden. **Empfehlung:** - Den Diebstahl umgehend der Polizei melden. - Den Pflegedienst informieren und um Stellungnahme bitten. - Prüfen, ob der Pflegedienst oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommt. **Weitere Informationen:** - [§ 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html) - [Pflegedienst – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegedienst) Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um Ansprüche durchzusetzen.

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