Gibt es eine Regelung, nach der der Gebäudeeigentümer für Schäden durch ein Balkonkraftwerk haftet?

Antwort

Eine explizite, bundesweit einheitliche Regelung, nach der ausschließlich der Gebäudeeigentümer (und nicht der Mieter) für Schäden durch ein Balkonkraftwerk haftet, gibt es in Deutschland nicht. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). **Wichtige Aspekte:** 1. **Verantwortung des Mieters:** Montiert ein Mieter ein Balkonkraftwerk eigenmächtig und verursacht dadurch einen Schaden (z. B. durch unsachgemäße Befestigung), haftet in der Regel der Mieter selbst (§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht). 2. **Verantwortung des Eigentümers:** Der Eigentümer kann haften, wenn er das Balkonkraftwerk selbst installiert oder die Installation durch Dritte veranlasst hat. Auch wenn er als Vermieter die Installation genehmigt und dabei seine Verkehrssicherungspflichten verletzt (z. B. keine Prüfung der fachgerechten Montage), kann eine Haftung entstehen. 3. **Verkehrssicherungspflicht:** Eigentümer haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für ihr Gebäude (§ 836 BGB). Kommt es durch mangelhaften Bau oder mangelhafte Instandhaltung zu einem Schaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. 4. **Wohnungseigentümergemeinschaft:** In Eigentümergemeinschaften (WEG) ist die Installation von Balkonkraftwerken oft zustimmungspflichtig. Schäden am Gemeinschaftseigentum können zu einer Haftung der jeweiligen Eigentümer führen. **Fazit:** Es gibt keine spezielle Regelung, die pauschal den Gebäudeeigentümer für alle Schäden durch Balkonkraftwerke haftbar macht. Die Haftung hängt vom Einzelfall ab: Wer das Balkonkraftwerk installiert hat, wer seine Pflichten verletzt hat und wie die Verantwortlichkeiten im Miet- oder Eigentumsverhältnis geregelt sind. **Weitere Informationen:** - [Balkonkraftwerke: Rechtliche Hinweise der Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/balkonkraftwerk-steckerfertige-pv-anlagen-70999) - [BGB § 823 Schadensersatzpflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html) - [BGB § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__836.html)

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