Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
In diesem Szenario sind mehrere rechtliche, versicherungstechnische und moralische Fragen relevant. Wichtige Fragen könnten sein: 1. **Wem gehört das Quad rechtlich?** Wer ist der eingetragene Eigentümer und Halter des Fahrzeugs? 2. **Wer hatte die Erlaubnis zur Nutzung?** Hatte der dritte Mann die ausdrückliche Erlaubnis, das Quad zu fahren, oder war dies nur für die beiden anderen Männer gedacht? 3. **War der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis?** Hatte der dritte Mann einen passenden Führerschein für das Quad? 4. **War das Quad ordnungsgemäß versichert?** Gab es eine Haftpflichtversicherung, und deckt diese auch Probefahrten durch Dritte ab? 5. **Wie kam es zum Unfall?** Gab es Fremdverschulden, technische Mängel oder Eigenverschulden? 6. **Gab es Verletzte oder nur Sachschaden?** Müssen Rettungsdienste oder Polizei verständigt werden? 7. **Warum hat niemand geholfen?** Liegt möglicherweise unterlassene Hilfeleistung vor, was strafbar sein kann (§ 323c StGB)? 8. **Wurden die Behörden informiert?** Wurde der Unfall ordnungsgemäß gemeldet? 9. **Welche Konsequenzen drohen den Beteiligten?** Gibt es zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen für den Eigentümer, die Nutzer oder den Fahrer? 10. **Wie ist die Haftung geregelt?** Wer haftet für Schäden am Quad, an Dritten oder an Sachen? Diese Fragen helfen, die Verantwortlichkeiten und möglichen rechtlichen Folgen zu klären.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]