Welche Punkte sollten in eine Freistellungsvereinbarung mit einem Dritten aufgenommen werden, wenn wir verklagt wurden und Streitverkündung möglich ist?

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In eine Freistellungsvereinbarung mit dem Dritten (gegen den du im Prozess „Streit verkünden“ könntest) gehören typischerweise diese Punkte, damit sie im laufenden/folgenden Verfahren praktisch funktioniert: 1) **Parteien, Hintergrund, Bezug zum Rechtsstreit** - Exakte Bezeichnung der Parteien, Vertretungsberechtigte. - Kurze Präambel: welcher Anspruch gegen euch geltend gemacht wird (Kläger, Aktenzeichen, Gericht, Streitgegenstand) und warum der Dritte einstandspflichtig sein soll (Vertrag/Delikt/Produkt/Leistung). 2) **Freistellungsumfang (Kernklausel)** - **Von welchen Ansprüchen**: alle Ansprüche des Klägers/sonstiger Dritter aus dem konkret bezeichneten Sachverhalt. - **Welche Positionen**: Hauptforderung, Nebenforderungen (Zinsen), **Kosten** (Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten), **Vollstreckungskosten**, **Sachverständigenkosten**, interne/externen Aufwendungen (z.B. Rückruf, Nachbesserung) nur, wenn gewollt. - **Innenausgleich**: ob 100% oder quotal (z.B. nach Verursachungsanteilen) und ob auch bei Mitverschulden/Obliegenheitsverletzung. 3) **Abwehr- und Prozessführungsregelung („defend & indemnify“)** - Pflicht des Dritten, die Ansprüche **auf eigene Kosten abzuwehren** (Verteidigung) und/oder euch freizustellen. - Wer führt den Prozess: **Kontrolle der Verteidigung** (Dritter übernimmt) vs. ihr bleibt „driver“; jeweils mit **Zustimmungsrechten** zu Schriftsätzen, Beweisanträgen, Rechtsmitteln. - **Kooperationspflichten** (Information, Unterlagen, Zeugenbenennung) und Kostentragung dafür. 4) **Vergleichs- und Anerkenntnisregeln** - Kein Vergleich/Anerkenntnis ohne **vorherige schriftliche Zustimmung** der jeweils kostenbelasteten Partei. - Mechanik bei Streit: z.B. Zustimmung darf nicht „unbillig“ verweigert werden; klare Folgen bei Verstoß (Kostenlast). 5) **Zahlungsmechanik / Sicherheit** - Fälligkeit: z.B. bei Kostenfestsetzungsbeschluss, rechtskräftigem Urteil, oder bereits bei laufender Kostenentstehung (Vorschüsse). - **Direktzahlung** an Gegner/Anwälte möglich; Erstattung binnen Frist. - Optional: **Sicherheitsleistung** (Bürgschaft, Escrow), wenn Bonität/Timing kritisch ist. 6) **Umgang mit Streitverkündung / Bindungswirkung** - Regelung, ob ihr **Streit verkündet** oder darauf verzichtet; wer die Kosten der Streitverkündung trägt. - Anerkennung, dass Feststellungen aus dem Vorprozess im Innenverhältnis berücksichtigt werden (soweit rechtlich möglich), um spätere Beweisstreitigkeiten zu reduzieren. 7) **Haftungsausschlüsse, Grenzen, Selbstbehalte** - Cap/Limit (oder ausdrücklich kein Limit). - Ausschlüsse (z.B. nur „berechtigte“ Ansprüche; keine Freistellung bei vorsätzlichem Verhalten eurer Organe; keine Vertragsstrafen; keine entgangenen Gewinne) – nur, wenn gewollt. - **Rangfolge** zu Versicherungen/anderen Freistellern (Subsidiarität/Primärhaftung). 8) **Gewährleistungen/Erklärungen des Dritten** - Bestehen der zugrunde liegenden Verpflichtung (z.B. Lieferantenhaftung, IP-Rechtefreiheit, Produktkonformität). - Keine entgegenstehenden Abtretungen/Einreden; keine Insolvenzreife (soweit zusicherbar). 9) **Mitteilungspflichten & Fristen** - Unverzügliche Anzeige neuer Schriftsätze/Termine. - Fristen für Kostenanzeigen, Vergleichsangebote, Rechtsmittelentscheidungen. 10) **Verjährung / Hemmung** - Regelung zur **Hemmung/Neubeginn** von Regressansprüchen, damit der Innenausgleich nicht an Fristen scheitert. 11) **Vertraulichkeit & Kommunikation** - Vertraulichkeit der Vereinbarung und Prozessstrategie. - Abstimmung bei Kommunikation mit Kläger, Presse, Behörden. 12) **Beendigung, Rücktritt, Kündigung** - Laufzeit bis endgültiger Erledigung inkl. Vollstreckung. - Kündigungsrechte nur mit klaren Folgen (sonst Risiko im laufenden Prozess). 13) **Rechtswahl, Gerichtsstand, Streit

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