Wer haftet in einer GmbH & Co. KG bei Kreditaufnahme?

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In einer GmbH & Co. KG haftet bei der Aufnahme eines Kredites grundsätzlich die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften wie folgt: 1. **Komplementär (GmbH):** Die GmbH ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) der KG. Sie haftet unbeschränkt, aber als GmbH wiederum nur mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der GmbH-Gesellschafter. 2. **Kommanditisten:** Die Kommanditisten (in der Regel natürliche Personen oder andere Gesellschaften) haften nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage (Haftsumme). Ist diese Einlage vollständig erbracht, besteht keine weitere Haftung. **Zusammengefasst:** Für den Kredit haftet in erster Linie das Vermögen der KG. Die GmbH als Komplementär haftet unbeschränkt, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: GmbH & Co. KG](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Gesellschaftsrecht/Personengesellschaften/GmbH-Co-KG/).

Kategorie: Recht Tags: Haftung GmbH Kredit

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