Was sind die Besonderheiten eines befristeten Arbeitsvertrages?

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Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck begrenzt ist. Die wichtigsten Besonderheiten sind: 1. **Ende des Arbeitsverhältnisses**: Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist oder mit Erreichen des Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. **Sachgrundlose Befristung**: Nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre zulässig. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. 3. **Befristung mit Sachgrund**: Liegt ein sachlicher Grund vor (z. B. Vertretung, Projektarbeit, vorübergehender Mehrbedarf), kann die Befristung auch länger als zwei Jahre dauern. 4. **Schriftform**: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als unbefristet. 5. **Kündigung**: Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein Tarifvertrag dies vorsieht. 6. **Kettenbefristung**: Mehrfache aufeinanderfolgende befristete Verträge („Kettenverträge“) sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und werden von der Rechtsprechung kritisch betrachtet. 7. **Gleichbehandlung**: Befristet Beschäftigte dürfen gegenüber unbefristet Beschäftigten nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Entgelt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-Befristung/teilzeit-und-befristung.html).

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