Wie formuliere ich im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?

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Eine übliche Formulierung für eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende) gekündigt werden.“ Alternativ etwas ausführlicher: „Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember).“ Wichtig: Die Formulierung sollte klarstellen, dass die Kündigung nur zu diesen Stichtagen möglich ist und die Frist jeweils drei Monate beträgt. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung, um die Wirksamkeit sicherzustellen.

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