Endet mein Arbeitsvertrag mit dem Rentenalter?

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**Nein – dein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch nur deshalb, weil du ein bestimmtes Alter erreichst oder eine Altersrente bekommen könntest. Automatisch endet er nur, wenn in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wirksam steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html)) ## Entscheidend ist die Klausel im Vertrag Nach § 41 SGB VI ist der bloße Rentenanspruch kein Kündigungsgrund. Eine automatische Beendigung ist nur dann vorgesehen, wenn es dazu eine Vereinbarung gibt – typischerweise eine Altersgrenzenklausel wie „Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze“. Diese Vereinbarung muss in Textform vorliegen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html)) Fehlt so eine Regelung, läuft dein unbefristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich weiter. Dann müsste das Arbeitsverhältnis normal beendet werden, also etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Der Rentenbeginn selbst beendet den Vertrag nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html)) ## Wichtiger Unterschied: Regelaltersgrenze ist nicht einfach „Rentenalter“ Viele verwechseln „ich kann Rente beantragen“ mit „mein Vertrag endet“. Das ist rechtlich nicht dasselbe. Selbst wenn du schon früher eine Altersrente beziehen könntest, darf eine ältere Vertragsklausel dich grundsätzlich nicht einfach schon dann automatisch aus dem Job drängen; sie gilt dir gegenüber im Regelfall erst zur **Regelaltersgrenze**, sofern nicht besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Prüfe zuerst genau diese drei Stellen: - Arbeitsvertrag - anwendbarer Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung Steht dort eine Beendigung **mit Erreichen der Regelaltersgrenze**, endet das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne Kündigung zu diesem Zeitpunkt. Steht dort nichts, endet es nicht automatisch. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html)) Ein wichtiger Praxispunkt, den viele übersehen: Selbst wenn so eine Klausel existiert, könnt ihr den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich auch nach hinten verschieben, sogar mehrfach. Weiterarbeiten ist also oft einfacher möglich, als viele denken. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html))

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