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Kann eine beeinträchtigende Nebentätigkeit als Kündigungsgrund im Arbeitsvertrag geregelt werden?
Antwort vomJa, wenn eine Nebentätigkeit den Hauptjob beeinträchtigt, kann das grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber dürfen im Arbeitsvertrag regeln, dass Nebentätigkeiten entweder ganz untersagt sind oder nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden dürfen. Dies ist in Deutschland üblich und rechtlich zulässig, solange berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind (z. B. Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Konkurrenzschutz, gesetzliche Ruhezeiten). Wird eine Nebentätigkeit ohne erforderliche Zustimmung ausgeübt oder beeinträchtigt sie nachweislich die Arbeitsleistung im Hauptjob, kann das eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung rechtfertigen. Die Regelung sollte im Arbeitsvertrag klar und eindeutig formuliert sein. Weitere Informationen findest du z. B. bei [haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/nebentaetigkeit-was-arbeitgeber-regeln-duerfen_76_486422.html).
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