Die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ bedeutet, dass du deinen Vertrag (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag) so kündigen möchtest, da... [mehr]
Ja, wenn eine Nebentätigkeit den Hauptjob beeinträchtigt, kann das grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber dürfen im Arbeitsvertrag regeln, dass Nebentätigkeiten entweder ganz untersagt sind oder nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden dürfen. Dies ist in Deutschland üblich und rechtlich zulässig, solange berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind (z. B. Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Konkurrenzschutz, gesetzliche Ruhezeiten). Wird eine Nebentätigkeit ohne erforderliche Zustimmung ausgeübt oder beeinträchtigt sie nachweislich die Arbeitsleistung im Hauptjob, kann das eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung rechtfertigen. Die Regelung sollte im Arbeitsvertrag klar und eindeutig formuliert sein. Weitere Informationen findest du z. B. bei [haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/nebentaetigkeit-was-arbeitgeber-regeln-duerfen_76_486422.html).
Die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ bedeutet, dass du deinen Vertrag (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag) so kündigen möchtest, da... [mehr]
Bitte liste die konkreten Punkte auf, damit ich beurteilen kann, ob sie nach Schweizer Recht in einem Arbeitsvertrag zulässig sind.
Eine übliche Formulierung für eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden P... [mehr]