Eine fristlose Kündigung einer Versicherung wird in der Regel mit sofortiger Wirkung wirksam, also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Versicherer zugeht. Das bedeutet, der Versicheru... [mehr]
Ja, seit dem 1. Oktober 2016 sind Versicherungskündigungen in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail rechtlich zulässig. Das regelt § 127 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 126b BGB. Die sogenannte „Textform“ reicht für die meisten Versicherungsverträge aus, sodass eine Kündigung per E-Mail, Fax oder sogar SMS möglich ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine strengere Form (z. B. Schriftform mit Unterschrift) vereinbart wurde oder es sich um spezielle Versicherungsarten handelt, bei denen gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Das ist aber bei den meisten Standardversicherungen (z. B. Kfz-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung) nicht der Fall. Wichtig: Die Kündigung muss alle notwendigen Angaben enthalten (z. B. Name, Adresse, Versicherungsnummer) und rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Ein Nachweis über den Versand (z. B. durch eine Lesebestätigung oder einen Screenshot) ist empfehlenswert. Weitere Informationen findest du z. B. bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/versicherung/versicherungsvertrag-kuendigen-so-gehts-13213
Eine fristlose Kündigung einer Versicherung wird in der Regel mit sofortiger Wirkung wirksam, also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Versicherer zugeht. Das bedeutet, der Versicheru... [mehr]
Ob „sofort kündigen“ oder „kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ besser ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und deinem Ziel ab: - **„Sofort k&uu... [mehr]
Es gibt keine öffentlich zugängliche, umfassende Datenbank, in der jede betrügerische E-Mail-Adresse gelistet ist. Allerdings weist die E-Mail-Adresse **sergeystern@cyberjusticeglobal.c... [mehr]
Die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ bedeutet, dass du deinen Vertrag (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag) so kündigen möchtest, da... [mehr]
Ob ein Vertrag gekündigt werden sollte, wenn der Dienstleister gegen den Vertrag verstoßen hat und eine Freistellungsklausel enthalten ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art un... [mehr]
Ja, du darfst kündigen, wenn du das Rentenalter erreicht hast, auch wenn die Rentenunterlagen („Rentenpapiere“) noch nicht vollständig bearbeitet oder bewilligt sind. Die Beendig... [mehr]
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc... [mehr]
Um aus einem bestehenden Schulvertrag herauszukommen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Vertrag prüfen:** Schau dir den Schulvertrag genau an. Achte besonders auf die Kündigungsf... [mehr]
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]