Sind Versicherungskündigungen per E-Mail rechtlich zulässig?

Antwort

Ja, seit dem 1. Oktober 2016 sind Versicherungskündigungen in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail rechtlich zulässig. Das regelt § 127 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 126b BGB. Die sogenannte „Textform“ reicht für die meisten Versicherungsverträge aus, sodass eine Kündigung per E-Mail, Fax oder sogar SMS möglich ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine strengere Form (z. B. Schriftform mit Unterschrift) vereinbart wurde oder es sich um spezielle Versicherungsarten handelt, bei denen gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Das ist aber bei den meisten Standardversicherungen (z. B. Kfz-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung) nicht der Fall. Wichtig: Die Kündigung muss alle notwendigen Angaben enthalten (z. B. Name, Adresse, Versicherungsnummer) und rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Ein Nachweis über den Versand (z. B. durch eine Lesebestätigung oder einen Screenshot) ist empfehlenswert. Weitere Informationen findest du z. B. bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/versicherung/versicherungsvertrag-kuendigen-so-gehts-13213

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