Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere in der Berufungsinstanz vor den Oberverwaltungsgerichten und in der Revisionsinstanz vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo Anwaltspflicht besteht. Es kann dennoch ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten oder vertreten zu lassen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu erhöhen und formale Fehler zu vermeiden.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht... [mehr]
Ob eine Klage auf Rückbau abgewiesen werden kann, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die geprüft werden sollten: 1. **Aktuelle Eigentumsverh... [mehr]