Besteht für eine Klage beim Verwaltungsgericht Anwaltspflicht?

Antwort

In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere in der Berufungsinstanz vor den Oberverwaltungsgerichten und in der Revisionsinstanz vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo Anwaltspflicht besteht. Es kann dennoch ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten oder vertreten zu lassen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu erhöhen und formale Fehler zu vermeiden.

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