In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerding... [mehr]
In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerding... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, einer Klage als sogenannter Streitgenosse (§§ 59 ff. ZPO) beizutreten, auch wenn der Hauptkläger anwaltlich vertreten ist. Vor dem Amtsgericht be... [mehr]
Nein, Nebenkläger müssen beim Amtsgericht grundsätzlich keinen Anwalt nehmen. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht besteht für Nebenkläger keine Anwaltspflicht. Sie könn... [mehr]