Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, einer Klage als sogenannter Streitgenosse (§§ 59 ff. ZPO) beizutreten, auch wenn der Hauptkläger anwaltlich vertreten ist. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO), das heißt, du kannst dich dort selbst vertreten, auch wenn der Hauptkläger einen Anwalt hat. Wichtig ist aber: - Du musst selbst Partei im Prozess werden, also entweder als Mitkläger auftreten oder dem Verfahren als Nebenintervenient (§§ 66 ff. ZPO) beitreten. - Der Beitritt als Mitkläger ist nur möglich, wenn du einen eigenen Anspruch geltend machst, der mit dem des Hauptklägers in Zusammenhang steht. - Als Nebenintervenient unterstützt du eine der Parteien, ohne selbst Kläger oder Beklagter zu werden. Fazit: Du kannst beim Amtsgericht ohne eigenen Anwalt dem Verfahren beitreten, auch wenn der Hauptkläger anwaltlich vertreten ist. Es empfiehlt sich aber, die genaue Form und Zulässigkeit deines Beitritts vorab zu prüfen, ggf. durch eine Rechtsberatung. Weitere Informationen findest du z.B. auf [justiz.de](https://www.justiz.de/).
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, ein Amtsgericht kann auf eine einstweilige Verfügung referenzieren. In gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Zivilrecht, ist es üblich, dass Gerichte auf bereits erlassene einstweilig... [mehr]