Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Nein, Nebenkläger müssen beim Amtsgericht grundsätzlich keinen Anwalt nehmen. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht besteht für Nebenkläger keine Anwaltspflicht. Sie können sich selbst vertreten oder freiwillig einen Anwalt beauftragen. Eine Ausnahme besteht nur in bestimmten Fällen, etwa wenn das Gericht wegen der Schwere der Tat oder der besonderen Schutzbedürftigkeit des Nebenklägers einen sogenannten "notwendigen Beistand" bestellt (§ 397a StPO). In der Regel ist dies aber nicht erforderlich. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/Opferschutz/Nebenklage/inhalt.html).
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, ein Amtsgericht kann auf eine einstweilige Verfügung referenzieren. In gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Zivilrecht, ist es üblich, dass Gerichte auf bereits erlassene einstweilig... [mehr]