Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...
Welche Anlässe erlauben die Speicherung personenbezogener Daten?
Antwort vomPersonenbezogene Daten dürfen unter bestimmten Umständen gespeichert werden, auch wenn keine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Hier sind einige Anlässe, die eine solche Speicherung erlauben: 1. **Erfüllung eines Vertrags**: Wenn die Speicherung der Daten notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen, an dem die betroffene Person beteiligt ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen. 2. **Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung**: Wenn die Speicherung der Daten notwendig ist, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der der Verantwortliche unterliegt. 3. **Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse**: Wenn die Speicherung der Daten notwendig ist, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 4. **Wahrung berechtigter Interessen**: Wenn die Speicherung der Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. 5. **Schutz lebenswichtiger Interessen**: Wenn die Speicherung der Daten notwendig ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Diese Anlässe sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union festgelegt. Weitere Informationen dazu finden sich in den Artikeln 6 und 9 der DSGVO.
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