Was zählt zu den Nebenkosten?

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Unter Nebenkosten versteht man alle Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Miete (Kaltmiete) für eine Immobilie anfallen. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und sind im Mietrecht (§ 556 BGB, Betriebskostenverordnung – BetrKV) geregelt. Zu den typischen Nebenkosten zählen: - **Heizkosten** (z. B. Gas, Öl, Fernwärme) - **Wasserkosten** (Frischwasser, Abwasser) - **Kosten für Müllabfuhr** - **Straßenreinigung und Winterdienst** - **Hausmeisterkosten** - **Kosten für Aufzug** - **Gebäudereinigung** - **Gartenpflege** - **Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen** - **Schornsteinfegergebühren** - **Gebäudeversicherung** (z. B. gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm) - **Grundsteuer** - **Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss** - **Sonstige Betriebskosten** (nur, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind) Nicht zu den Nebenkosten gehören Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltungskosten. Die genaue Aufschlüsselung, welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Die Nebenkosten werden meist monatlich als Vorauszahlung gezahlt und einmal jährlich abgerechnet.

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