Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Beim Bau von Mietwohnungen fallen verschiedene Steuern an. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Grunderwerbsteuer**: Diese Steuer wird fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie erworben wird. Die Höhe variiert je nach Bundesland in Deutschland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. 2. **Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)**: Beim Bau von Mietwohnungen fällt auf die Bauleistungen in der Regel die Umsatzsteuer an. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 %. Allerdings kann es bei bestimmten Bauleistungen auch ermäßigte Steuersätze geben. 3. **Grundsteuer**: Nach dem Bau und der Fertigstellung der Mietwohnungen wird jährlich die Grundsteuer fällig. Diese wird von der Gemeinde erhoben und basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks und einem Hebesatz, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. 4. **Einkommensteuer**: Die Mieteinnahmen aus den Wohnungen müssen als Einkommen versteuert werden. Hierbei können jedoch verschiedene Kosten, wie Abschreibungen, Zinsen für Baukredite und Betriebskosten, steuermindernd geltend gemacht werden. 5. **Gewerbesteuer**: Wenn der Bau und die Vermietung der Wohnungen im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens erfolgen, kann auch Gewerbesteuer anfallen. Diese wird von der Gemeinde erhoben und basiert auf dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte und mögliche Vergünstigungen oder Abschreibungen optimal zu nutzen.
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]
Der Eigenmietwert ist in der Schweiz ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer für selbstgenutztes Wohneigentum versteuern müssen. Das heisst: Wer in seinem eigenen Haus oder seiner ei... [mehr]