Wenn du deine Wohnung in Wien zu Lebzeiten an deine Tochter schenkst, ergeben sich daraus verschiedene Vorteile und steuerliche Folgen für beide Seiten: **Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten:**... [mehr]
Beim Bau von Mietwohnungen gibt es verschiedene Steuern, die du beachten musst: 1. **Grunderwerbsteuer**: Diese Steuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Die Höhe variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. 2. **Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)**: Beim Bau von Mietwohnungen kann die Umsatzsteuer eine Rolle spielen, insbesondere wenn du Bauleistungen von Unternehmen in Anspruch nimmst. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19 %. 3. **Grundsteuer**: Nach Fertigstellung des Baus wird die Grundsteuer fällig. Diese wird jährlich erhoben und basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. 4. **Einkommensteuer**: Die Mieteinnahmen aus den Wohnungen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Einnahmen werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. 5. **Gewerbesteuer**: Wenn du die Wohnungen gewerblich vermietest, kann auch Gewerbesteuer anfallen. Dies ist jedoch in der Regel nur bei größeren Immobilienunternehmen der Fall. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Aspekte und eventuelle Vergünstigungen oder Abschreibungen optimal zu nutzen.
Wenn du deine Wohnung in Wien zu Lebzeiten an deine Tochter schenkst, ergeben sich daraus verschiedene Vorteile und steuerliche Folgen für beide Seiten: **Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten:**... [mehr]
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]