Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Die Realisationswertberechnung ist in der Regel erst relevant, wenn eine Zwangsversteigerung ansteht oder bereits durchgeführt wird. Bei einer Kündigung handelt es sich um einen vorhergehenden Schritt, der noch nicht die endgültige Verwertung des Objekts beinhaltet. In der Kündigungsphase wird oft noch versucht, eine Einigung zu erzielen oder eine Lösung zu finden, bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt. Daher ist die Realisationswertberechnung in der Regel nicht bei der Kündigung anwendbar, sondern erst im Kontext der Zwangsversteigerung.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Eine Zwangsversteigerung einer Immobilie in Deutschland läuft in mehreren Schritten ab: 1. **Antragstellung:** Ein Gläubiger (z. B. eine Bank) stellt beim zuständigen Amtsgericht einen... [mehr]
Das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung von Haus und Grund ist gesetzlich nicht als fester Betrag festgelegt, sondern ergibt sich aus verschiedenen Faktoren: 1. **Verkehrswert**: Das Gericht s... [mehr]
Nach einer Zwangsversteigerung deines Hauses hängt die Zeit, die du noch darin wohnen kannst, von mehreren Faktoren ab: 1. **Rechtskraft des Zuschlags**: Nach dem Versteigerungstermin wird der Z... [mehr]
Ein Gutachter, der im Rahmen einer Zwangsversteigerung tätig ist, darf grundsätzlich Fotos vom Inneren der Immobilie anfertigen, auch wenn du als Eigentümer das nicht möchtest. Die... [mehr]
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zum Haus zu ermöglichen, damit dieser das Gutachten für die Zwangsversteigerung erst... [mehr]