Müssen die Mieter gefragt werden, bevor der Vermieter einen Hausmeister beauftragt?

Antwort

In der Regel müssen Mieter nicht vorher gefragt werden, bevor ein Vermieter einen Hausmeister beauftragt. Der Vermieter hat das Recht, Entscheidungen über die Verwaltung und Instandhaltung des Mietobjekts zu treffen, solange diese im Rahmen des Mietvertrags und der geltenden Gesetze liegen. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Mieter über solche Änderungen zu informieren, insbesondere wenn es Auswirkungen auf die Nutzung des Gebäudes oder die Mietverhältnisse hat. In einigen Fällen, wie bei größeren Veränderungen oder zusätzlichen Kosten, könnte eine Rücksprache mit den Mietern angebracht sein.

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