Muss die Grundschuld gekündigt werden?

Antwort

Ja, eine Grundschuld kann gekündigt werden, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Grundschuld bleibt in der Regel bis zur vollständigen Tilgung der gesicherten Forderung bestehen. Wenn die Forderung beglichen ist, kann der Gläubiger die Grundschuld löschen lassen. Eine Kündigung ist vor allem dann relevant, wenn der Gläubiger die Grundschuld nicht mehr benötigt oder wenn der Schuldner die Grundschuld anfechten möchte. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

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