Muss der Vermieter tierbedingte Kratzer akzeptieren, wenn er Hundehaltung erlaubt?

Antwort

Wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat, muss er mit gewissen, durch das Tier verursachten Gebrauchsspuren rechnen. Dazu gehören kleinere, übliche Abnutzungen wie leichte Kratzer auf dem Boden oder an Türen, die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs entstehen. Solche Gebrauchsspuren gelten in der Regel als normale Abnutzung (§ 538 BGB). Allerdings muss der Vermieter keine übermäßigen oder ungewöhnlichen Schäden akzeptieren. Tiefe Kratzer, großflächige Beschädigungen oder zerstörte Türrahmen gehen über die normale Abnutzung hinaus. In solchen Fällen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Entscheidend ist also das Ausmaß der Kratzer: - **Normale Gebrauchsspuren:** Muss der Vermieter akzeptieren. - **Übermäßige Schäden:** Muss der Mieter ersetzen. Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall und die Beurteilung durch Gerichte an. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/). **Tipp:** Es empfiehlt sich, bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um den Zustand der Wohnung genau zu dokumentieren.

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