Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermesse... [mehr]
Wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat, muss er mit gewissen, durch das Tier verursachten Gebrauchsspuren rechnen. Dazu gehören kleinere, übliche Abnutzungen wie leichte Kratzer auf dem Boden oder an Türen, die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs entstehen. Solche Gebrauchsspuren gelten in der Regel als normale Abnutzung (§ 538 BGB). Allerdings muss der Vermieter keine übermäßigen oder ungewöhnlichen Schäden akzeptieren. Tiefe Kratzer, großflächige Beschädigungen oder zerstörte Türrahmen gehen über die normale Abnutzung hinaus. In solchen Fällen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Entscheidend ist also das Ausmaß der Kratzer: - **Normale Gebrauchsspuren:** Muss der Vermieter akzeptieren. - **Übermäßige Schäden:** Muss der Mieter ersetzen. Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall und die Beurteilung durch Gerichte an. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/). **Tipp:** Es empfiehlt sich, bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um den Zustand der Wohnung genau zu dokumentieren.
Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermesse... [mehr]
Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Nein, der Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich keine Fotos in deiner Wohnung machen. Deine Wohnung ist dein privater Lebensraum und durch das Grundgesetz (Art. 13... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Hand... [mehr]
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]