Fällt Grunderwerbsteuer bei Ausgleichszahlung an?

Antwort

Ja, bei einer Ausgleichszahlung kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Erwerb von Grundstücken steht. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel fällig, wenn ein Grundstück oder ein Anteil daran erworben wird. Wenn die Ausgleichszahlung Teil eines Kaufvertrags oder einer anderen Übertragung von Eigentum ist, kann sie ebenfalls steuerpflichtig sein. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Konsequenzen zu klären.

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