Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich und nachvollziehbar sein. Wenn der Vermieter eine andere, nicht vermietete Wohnung besitzt, die er ebenfalls nutzen könnte, kann dies die Kündigung wegen Eigenbedarfs in Frage stellen. Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob der Eigenbedarf wirklich gegeben ist oder ob die Kündigung möglicherweise missbräuchlich ist. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Der Vermieter muss darlegen, warum die konkret vermietete Wohnung benötigt wird und warum die andere Wohnung nicht in Betracht kommt. Für eine genaue rechtliche Einschätzung wäre es ratsam, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden.
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]
Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermesse... [mehr]
Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]
Wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat, muss er mit gewissen, durch das Tier verursachten Gebrauchsspuren rechnen. Dazu gehören kleinere, übliche Abnutzungen wie l... [mehr]
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Nein, der Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich keine Fotos in deiner Wohnung machen. Deine Wohnung ist dein privater Lebensraum und durch das Grundgesetz (Art. 13... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Hand... [mehr]
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]