Ab wann gilt eine Mietminderung?

Antwort

Eine Mietminderung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel an der Mietsache besteht und der Vermieter darüber informiert wurde. Das bedeutet: - **Der Mangel muss tatsächlich vorliegen.** - **Der Vermieter muss über den Mangel informiert sein** (am besten schriftlich, z. B. per E-Mail oder Brief). Ab diesem Zeitpunkt bist du berechtigt, die Miete angemessen zu mindern – und zwar auch rückwirkend ab dem Tag der Mängelanzeige, nicht erst ab dem Tag, an dem der Vermieter reagiert oder den Mangel behebt. **Wichtig:** Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-der-mieterrechte/mietminderung.html).

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