Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Eine Mietminderung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel an der Mietsache besteht und der Vermieter darüber informiert wurde. Das bedeutet: - **Der Mangel muss tatsächlich vorliegen.** - **Der Vermieter muss über den Mangel informiert sein** (am besten schriftlich, z. B. per E-Mail oder Brief). Ab diesem Zeitpunkt bist du berechtigt, die Miete angemessen zu mindern – und zwar auch rückwirkend ab dem Tag der Mängelanzeige, nicht erst ab dem Tag, an dem der Vermieter reagiert oder den Mangel behebt. **Wichtig:** Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-der-mieterrechte/mietminderung.html).
Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Für Mauerwerk in Mietwohnungen gibt es keine gesetzlich festgelegte, allgemein gültige Prozentzahl für die zulässige Feuchtigkeit. Die Feuchtigkeit im Mauerwerk hängt von Baua... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Wenn dein Briefkasten kaputt ist, solltest du zunächst deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) über den Defekt informieren und ihn zur... [mehr]
Wenn der Hausbesitzer (Vermieter) Mängel im Haus nicht behebt, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mängelanzeige schriftlich machen:** Informiere den Vermieter schrift... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]
Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]