Gilt der Solidaritätszuschlag für alle Arbeitnehmer?

Antwort

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erhoben. Er gilt grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen, also sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmen. Allerdings wurde der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft oder reduziert. Nur noch etwa 10% der Spitzenverdiener und Unternehmen müssen den Solidaritätszuschlag in voller Höhe zahlen. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

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